Was ist Bildungsurlaub?Hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" verbirgt sich das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung. Damit hat sich die Bundesregierung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr für seine individuelle Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt wird. Da Bildung aber in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. In 12 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmer inzwischen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen. Hamburg verabschiedete als erstes Bundesland 1974 ein Bildungsurlaubsgesetz. Antragsstellung zur Anerkennung von SprachkursenJe nach Bundesland müssen Sie Ihren Antrag auf Bildungsurlaub mindestens 6 - 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Ihr Arbeitgeber hat das Recht Ihren Antrag abzulehnen, soweit es zwingende betriebliche Gründe gibt oder die Veranstaltung nicht die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt. Ihr grundsätzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub bleibt auch bei Ablehnung bestehen. Stundenanzahl der SprachkurseDie erfoderliche Stundenzahl pro Woche variiert je nach Bundesland, grundsätzlich sind es aber mindestens 30 Lektionen pro Woche. Dabei sind es in einigen Bundesländern mind. 30 Lektionen á 45 min in anderen Bundesländern mind. 30 Lektionen á 60 min. Betreute Hausaufgaben werden üblicherweise hinzugerechnet. Bildungsurlaub Sprachkurse BerlinSprachkurse als Bildungsurlaub anerkannt in Berlin: Bildungsurlaub Sprachkurse BrandenburgSprachkurse als Bildungsurlaub anerkannt in Brandenburg: Bildungsurlaub Sprachkurse HamburgSprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Hamburg: Bildungsurlaub Sprachkurse Mecklenburg-VorpommernSprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsurlaub Sprachkurse NiedersachsenSprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Niedersachsen Bildungsurlaub Sprachkurse Rheinland-PfalzSprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz: Bildungsurlaub Sprachkurse Sachsen-AnhaltSprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt: Bildungsurlaub Sprachkurse Schleswig-HolsteinSprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein: |
Kontakte der Bundesländer:"Sprachkurse als Bildungsurlaub" Büros der Bundesländer Zuerst die Bundesländer, die leider keine entsprechendes Gesetz haben und somit hier auch nicht aufgeführt sind: Bayern, Baden-Würtemberg, Sachsen und Thüringen. Ebenfalls nicht aufgeführt sind die Adressen von Bremen, Nordrhein-Westfalen und Saarland, da hier die Gesetze eine Anerkennung von privaten Sprachschulen im Ausland nicht zu lassen. Nachfolgende finden Sie die Adressen der einzelnen Bundesländer (Alle Angaben ohne Gewähr). Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Hamburg: Behörde für Schule und Berufsbildung Hessisches Sozialministerium Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen: Agentur für Erwachsenen und Weiterbildung Rheinland-Pfalz: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein: (Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen) | |