Was ist Bildungsurlaub?

Hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" verbirgt sich das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung. Damit hat sich die Bundesregierung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr für seine individuelle Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt wird. Da Bildung aber in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. In 12 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmer inzwischen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen. Hamburg verabschiedete als erstes Bundesland 1974 ein Bildungsurlaubsgesetz.

Weiterbildung kann und soll dazu beitragen, den sich immer mehr und rasanter verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Leben zu entsprechen. Neue Technologien, Globalisierung und Internationalisierung, politische Neudefinitionen und damit verbundene gesellschaftliche und soziale Umwälzungen greifen tief in den Alltag der Menschen ein. In einer solchen Gesellschaft ist das Recht des Einzelnen, sich weiterzubilden, eine von vielen Institutionen und Organisationen erhobene Forderung. Dies soll aber nicht in der für Erholung und Regeneration vorgesehenen Urlaubszeit oder im Anschluss an einen anstrengenden Arbeitstag erfolgen, sondern in einem eigens dafür vorgesehen zeitlichen Rahmen.

Antragsstellung zur Anerkennung von Sprachkursen

Je nach Bundesland müssen Sie Ihren Antrag auf Bildungsurlaub mindestens 6 - 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Ihr Arbeitgeber hat das Recht Ihren Antrag abzulehnen, soweit es zwingende betriebliche Gründe gibt oder die Veranstaltung nicht die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt.  Ihr grundsätzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub bleibt auch bei Ablehnung bestehen.

Stundenanzahl der Sprachkurse

Die erfoderliche Stundenzahl pro Woche variiert je nach Bundesland, grundsätzlich sind es aber mindestens 30 Lektionen pro Woche. Dabei sind es in einigen Bundesländern mind. 30 Lektionen á 45 min in anderen Bundesländern mind. 30 Lektionen á 60 min. Betreute Hausaufgaben werden üblicherweise hinzugerechnet.

Bildungsurlaub Sprachkurse Berlin

Sprachkurse als Bildungsurlaub anerkannt in Berlin:
Anerkennungsfähig sind Sprachkurse mit mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag. Die Anträge sollten bis spätestens zehn Wochen vor Sprachkursbeginn eingereicht werden.

Bildungsurlaub Sprachkurse Brandenburg

Sprachkurse als Bildungsurlaub anerkannt in Brandenburg:
Anerkennungsfähig sind Kurse mit mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag. Alle Anträge sollten spätestens zehn Wochen vor Kursbeginn dem Arbeitgber vorliegen.

Bildungsurlaub Sprachkurse Hamburg

Sprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Hamburg:
Sprachkurse mit mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag sind anerkennungsfähig. 

Bildungsurlaub Sprachkurse Mecklenburg-Vorpommern

Sprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern:
Anerkennungsfähig sind die Intensivkurse mit mindestens 360 Unterrichtsminuten pro Tag.  Zusätzlich ist eine Freistellung durch Ihren Arbeitgeber von weiteren individuellen Faktoren abhängig. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig in Ihrer Personalabteilung.

Bildungsurlaub Sprachkurse Niedersachsen

Sprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Niedersachsen
Das Bundesland Niedersachsen verlangt mindestens 360 Unterrichtsminuten pro Tag, wobei Eigenstudien und Hausaufgaben angerechnet werden können.

Bildungsurlaub Sprachkurse Rheinland-Pfalz

Sprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz:
Für Intensivkurse mit mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag  können Sie Bildungsurlaub beantragen. Jeder Termin wird individuell beim zuständigen Ministerium angefragt. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Kursbeginn eingereicht werden.

Bildungsurlaub Sprachkurse Sachsen-Anhalt

Sprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt: 
Intensivkurse mit mindesten  270 Unterrichtsminuten pro Tag können individuell beim Ministerium anerkannt werden. Die Anträge müssen bis spätestens drei Monate vor Kursbeginn eingereicht werden.

Bildungsurlaub Sprachkurse Schleswig-Holstein

Sprachkurse anerkannt als Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein: 
Intensivkurse mit mindestens 330 Unterrichtsminuten können als Bildungsurlaub anerkannt werden.

Kontakte der Bundesländer:

"Sprachkurse als Bildungsurlaub" Büros der Bundesländer

Zuerst die Bundesländer, die leider keine entsprechendes Gesetz haben und somit hier auch nicht aufgeführt sind: Bayern, Baden-Würtemberg, Sachsen und Thüringen. Ebenfalls nicht aufgeführt sind die Adressen von Bremen, Nordrhein-Westfalen und Saarland, da hier die Gesetze eine Anerkennung von privaten Sprachschulen im Ausland nicht zu lassen. Nachfolgende finden Sie die Adressen der einzelnen Bundesländer (Alle Angaben ohne Gewähr).

Berlin:

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 
Abt. II  Berufliche Qualifizierung 
Oranienstr. 106 
10969  Berlin
Tel: 030 / 9028 -1484
Fax: 030 / 9028-2173
Internet: http:/­/­www.­berlin.­de/­bildungsurlaub

Brandenburg:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Lebenslanges Lernen, Weiterbildung, politische Bildung
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel: 0355/ 4866-524
Fax: 0355/ 4866-199
Internet: http:/­/­www.­mbjs.­brandenburg.­de 

Hamburg:

Behörde für Schule und Berufsbildung 
Amt für Weiterbildung W24
Referat Bildungsurlaub
Dammtorstr. 14
20354 Hamburg
Tel: 040 / 42823 - 4825
Fax: 040 / 42796 - 9406
Internet: http://www.bildungsurlaub-hamburg.de

Hessen:

Hessisches Sozialministerium
Referat III 5
Tarifwesen, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerweiterbildung
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 817 - 3673
Fax: 0611 / 89084 - 906
Internet: http:/­/­www.­bildungsurlaub.­hessen.­de

Mecklenburg-Vorpommern:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Tel. 0381 / 122 - 2994
Fax: 0381 / 122 - 2995 
Internet: http:/­/­www.­weiterbildung-mv.­de

Niedersachsen:

Agentur für Erwachsenen und Weiterbildung 
Bödekerstr. 18 
30161 Hannover
Tel.: 0511 / 300330 - 29
Fax: 0511 / 300330 - 40
Internet: http:/­/­www.­aewb-nds.de

Rheinland-Pfalz:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Referat 1547
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel.: 06131 / 162 - 958
Fax: 06131 / 165 - 466 
Internet: http:/­/­www.­mbwjk.­rlp.­

Sachsen-Anhalt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 
Referat 505
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg
Tel. 0391 / 567 - 24 30
Fax 0391 / 567 - 58 08
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php;

Schleswig-Holstein:

Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Referat Weiterbildungspolitik
Postfach 71 28
24171 Kiel
Tel.: 0049 431 988-4820
Fax: 0049 431 988-4842 
Internet: www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de

(Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen)